WARUM ?


eine Energieberatung ...

Ein topaktuelles Thema oder ein "alter Hut"? Vielleicht kennen Sie noch dieses Bild:

Sonntagsfahrverbot

Das war im Oktober 1973 -
das Sonntagsfahrverbot wurde verhängt. Die OPEC drosselte die Erdölförderung,  was schließlich zur 1. Ölkrise führte.  Als Folge daraus wurde das Energie-Einspar-Gesetz (EEG) verabschiedet. Es folgte dann im Jahr 1977 die 1. Wärmeschutzverordnung (WSVO) und ab 1978 die 1. Heizungsanlagenverordnung. Der Krieg zwischen den Ölstaaten Iran und Irak war der Grund der 2. Ölkrise in den Jahren 1979/80, daraus folgte die 2. Wärmeschutzverordnung (1984) und die 2. Heizungsanlagenverordnung (1989). In den Jahren 1990/1991 trug erneut eine kriegerische Auseinandersetzung, diesmal zwischen Irak und Kuwait, zur sog. "3. Ölkrise" bei. 1995 kam anschließend die 3. Wärmeschutz- bzw. Heizungsanlagenverordnung. 2002 schließlich wurden die beiden getrennten Verodnungen zur Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) zusammengefasst. 2004 und 2007 folgten die Novellen der EnEV und ab dem 01.10.2009 hat dann die aktuelle EnEV 2009 mit weiter erhöhten Grenzwerten ihre Gültigkeit.
Sie sehen also, bereits seit mehr als 35 Jahren ist Energiesparen ein Begriff  - und trotzdem noch lange kein "alter Hut".

Welche Möglichkeiten der Energieberatung gibt es?

Eine Möglichkeit der Energieberatung ist die BAFA-Vor-Ort-Beratung. Diese möchte ich Ihnen hier etwas näher erläutern. Zunächst ist durch Sie zu klären, ob der Bauantrag für das zu untersuchende Wohngebäude vor dem 31.12.1994 eingereicht / genehmigt wurde. Weiter dürfen anschließend nicht mehr als 50% durch Anbau, Aufstockung o.ä. verändert worden sein. Wenn diese Bedingungen zutreffen, ist es möglich (nicht garantiert), dass Sie einen Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser in Höhe von 300,- € und für Mehrfamilienhäuser in Höhe von 360,- € erhalten. Um Antrag und Abwicklung kümmert sich Ihr Energieberater.
Für die Energieberatung müssen Sie mit dem Berater einen Termin vor Ort vereinbaren. Gemeinsam wird das Gebäude vom Dach bis zum Keller begegangen und nach möglichen Schwachstellen, wozu auch die Heizungstechnik zählt, gesucht. Nach Abschluß dieser Begehung und nach Zusage eines Zuschusses durch die BAFA, berechnet Ihr Energieberater den Bestand. Hierzu benötigt er folgende Unterlagen: sämtlichen Pläne (mind. Maßstab 1:100) sowie möglichst die Schornsteinfegerprotokolle und Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre. Nachdem der Bestand analysiert wurde, entwickelt der Energieberater mindestens zwei Varianten für das Gebäude, um dieses sinnvoll energetisch zu verbessern. Das Ergebnis der Berechnung wird in einem Beratungsbericht zusammengefasst. Der Bericht enthält u.a. auch Hinweise zur Amortiasation der Maßnahmen. Dieser Bericht wird Ihnen anschließend, bei einem weiteren Termin, erläutert und überreicht. (Anmerkung: die Zuschüsse zur BAFA-Vor-Ort-Beratung sind befristet bis 31.12.2014)
Selbstverständlich sind auch Energieberatungen ohne BAFA-Zuschuss möglich. Diese ähneln dem oben Beschriebenen und können an Ihre Anforderungen, Fragestellungen, Wünsche bzw. das Objekt angepasst werden. Auf Grundlage der Energieberatung kann später auch ein Bedarfs-Energieausweis erstellt werden.

Was nützt die Energieberatung?
Mit einer Energieberatung erhalten Sie konkrete Zahlen und Fakten wie bzw. wo Sie energetisch sinnvolle Maßnahmen an Ihrem Gebäude durchführen können.
Dabei wird neutral das ganze Gebäude betrachtet und nicht nur einzelne Bauteile. Dabei verpflichtet Sie eine Energieberatung nicht, einzelne Maßnahmen sofort auszuführen - sondern gibt Ihnen die Handhabe ein Ziel zu definieren und dieses nach der gegebenen Leistungsfähigkeit durchzuführen. Als Beispiel sehen Sie zwei, im Maßstab verkleinerte, Ergebnisse:

Sanierungsvariante_1Sanierungsvariante_2

Dies sind nacheinander zwei berechnete und grafisch dargestellte Sanierungsvarianten für ein Einfamilienwohnhaus. Erläuterung der 2-Balkenpaar-Grafik: links jew. der berechnete IST-Wert, rechts der SANIERTE-Wert jeweils (dunkelblau) für Dach, Aussenwand, Fenster, Keller, (hellblau) Lüftung und (braun) Heizung. Dazu die zugehörigen Auswertungen des Energielabels. (Zielvorgabe: EnEV-Altbau bzw. EnEV-Neubau; Stand 2006)

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, nutzen Sie einfach den Kontakt .

Noch ein Hinweis: Der Begriff "Energieberater" ist nicht geschützt, d.h. jeder der dies möchte, kann sich Energieberater nennen und auch in diesem Bereich tätig werden. Qualifizierte und neutrale Energieberater finden Sie z.B. in der Beraterliste des BAFA (siehe Links ).